Critical Art Ensemble, Cyborgs & Designerbabies 3851653157

 

Weihnachten 2008: In London kommt dieser Tage ein Kind zur Welt, das danach ausgesucht wurde, kein erbliches Brustkrebsrisiko zu haben. Mediziner sind beeindruckt - und warnen. » mehr

 

Aug.2005, Printausgabe von www.krone.at : Gefrorene Eizellen dürfen jetzt in Ungarn im Labor befruchtet und Frauen eingepflanzt werden: In Budapest kam per Kaiserschnitt des erste auf diese Weise entstandene Baby gesund zur Welt. Der Bub ist 53 cm gross und 3500 Gramm schwer. Weltweit erlauben nur acht Länder die Verwendung gefrorener Eizellen.

Greenpeace kritisiert von EPA erteiltes "Baby-Patent"
Tiefkühlverfahren von Spermien, Eizellen und Embryonen rechtlich geschützt 

München (pte, 05. Apr 2004 13:31) - Zu heftiger Kritik seitens der Umweltorganisation Greenpeace www.greenpeace.de hat die Entscheidung des europ�ischen Patentamtes in München geführt, wonach menschliche Eizellen, Sperma und Embryonen zugelassen wurden. Diese werden nach einem bestimmten Verfahren tiefgek�hlt und zur k�nstlichen Befruchtung verwendet. Auch Embryonen, die in die Gebärmutter eingepflanzt werden sollen, unterliegen dem im November 2003 erteilten Patentschutz. Die Umweltorganisation kritisiert, dass damit erstmals werdendes menschliches Leben patentiert wurde.
Das Patent (EP 1121015) umfasst Embryonen jeglicher Spezies, unter ausdrücklicher Nennung des Menschen. Experimente wurden unter anderem mit Embyronen von Hamstern, Rindern, Mäusen und Menschen durchgeführt. Patentiert wurden aber nicht nur die technischen Verfahren, sondern die Embryonen selbst. Menschliche Embryonen werden im Text des Patentes ausdrücklich denen von Rindern und Nagetieren gleichgesetzt, berichtet Greenpeace. Damit habe das Amt einen bisher einzigartigen Präzedenzfall geschaffen. Nach Ansicht der Umweltorganisation sei das der Weg hin zur Industrieproduktion von Menschen.
Gegen das Patent kann zwar noch ein Einspruchsverfahren eingeleitet werden. Das eigentliche Problem liege allerdings in den vielen Gesetzeslücken, die ähnliche Patente auch in Zukunft möglich machen, meinen Greenpeace-Experten. Insbesondere die EU Richtlinie 98/44, auf die sich das Patentamt bei der Vergabe derartiger Patente beruft, m�sse dringend überarbeitet und Schlupflöcher geschlossen werden, fordern die Umweltaktivisten. Die EU Richtlinie enth�lt zahlreiche Verbote, die Patente auf Pflanzen und Tiere sowie den Menschen betreffen. Die vielen Patentskandale, die die Umweltorganisation in den vergangenen Jahren aufgedeckt hat, zeigen aber, dass diese Verbote rechtlich nicht ausreichend wirksam sind.
Greenpeace fordert, Patente auf Gene und Lebewesen komplett zu verbieten. Die deutsche Justizministerin will dagegen die umstrittene Richtlinie der EU ohne wesentliche änderungen in deutsches Recht umsetzen. Noch vor der Sommerpause 2004 soll das Gesetzgebungsverfahren durch den Bundestag abgeschlossen sein, f�rchtet die Umweltgruppe. Ende

Das ungeborene Kind erreicht zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein
Gewicht von ca. 500g - 800g. Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in fr�he Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und sp�te Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesl�ndern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat  grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind f�r Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesl�ndersache. Zunehmen h�ufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten d�rfen. Diesem Wunsch entsprechend ver�ndern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegen�ber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung f�r "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesl�ndern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zust�ndigen Gremien. Kl�ren Sie daher vor dem Tod ihres Kindes f�r sich, welchen Weg Sie f�r sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sternenkind.info & www.sonnenstrahl.org > Lebensende (u.a. den Muttersegen f�r Schwangere, eine Sammlung von Grabfeldern f�r nicht bestattungspflichtige Kinder oder Informationen zu einer weltweiten Trauerstunde f�r Angeh�rige von verstorbenen Kinder - egal, wie alt das Kind geworden ist - alle Jahre wieder im Dezember!) 

Hier könnte Ihre Selbsthilfegruppe zum Thema stehen.

In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:

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